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Liebe Gäste,
die Stadt Freiburg erhebt  für alle Gäste, die nicht Geschäftsreisende, Studenten oder Schüler sind, eine Bettensteuer in Höhe von 5 % vom Nettopreis.
Diese Steuer erheben wir von Ihnen zusätzlich in bar vor Ort im Namen der Stadt Freiburg. Bitte halten Sie den entsprechenden Betrag in bar bereit.

 

Ausnahme:
Nur für Geschäftsreisende, Studenten, Doktoranden, Schüler sowie für Gäste unter 18 Jahren entfällt die Übernachtungsteuer.

Sind Sie als Geschäftsreisender, Student, Doktorrand oder Schüler von der Steuer befreit, füllen Sie das entsprechende Formular bitte vor dem Anreisetag aus, unterschreiben Sie es und händigen Sie es vor Ort der Verwalterin aus.

Nur in diesem Fall wird Sie die Bettensteuer von Ihnen nicht im Namen der Stadt Freiburg erhoben.


Download der Formulare:
Arbeitgeber-/Dienstherrenbescheinigungsformular

oder das
Formular Eigenbescheinigung 


Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne jeder Zeit zur Verfügung:

Tanja von Seeler, Tel.: +49 (0) 171 499 2003